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 Digitaler Servicebericht !

 

 

 

 

Mit der GVO 461/2010 hat die EU-Kommission die Verhaltensweisen der Wettbewerber im Kraftfahrzeugsektor neu geregelt und klargestellt, dass der Fahrzeughersteller die mit dem Kauf des Fahrzeug gegebenen Garantien nicht davon abhängig machen darf, dass Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten für das Fahrzeug, in einer Vertragswerkstatt stattfinden. Doch dürfen oder müssen Sie die Servicehefte stempeln?

 

 

Für Sie heißt das, dass Sie an den Neuwagen Ihrer Kunden im Zeitraum der 24-monatigen Gewährleistung, ja sogar im erweiterten Garantiezeitraum (beispielsweise bei KIA: 7 Jahre, bei Hyundai: 5 Jahre, bei Toyota, Honda, Suzuki und Nissan: 3 Jahre), Service, Wartung und Inspektion leisten können, ohne dass Ihr Kunde im Falle eines Gewährleistungs- oder Garantiefalls Probleme mit dem Fahrzeughändler oder Hersteller bekommt.

Damit für Ihre Kunden die mit dem Kauf gewährten Gewährleistungen und Garantien (auch die Garantien gegen Durchrosten) der Fahrzeughersteller erhalten bleiben, ist es wichtig, dass Sie nach Herstellervorgaben, also nach den Wartungs- und Reparaturrichtlinien des Fahrzeugherstellers, vorgehen und Originalteile oder qualitativ gleichwertige Ersatzteile einsetzen.

Servicenachweise

Wichtig ist außerdem, dass Sie den durchgeführten Service in den Serviceheften der Fahrzeugunterlagen dokumentieren, d.h. die Servicehefte Ihrer Kunden stempeln, oder den Eintrag in den elektronischen Serviceheften (Datenbanken digitale Servicenachweise) vornehmen. Für die Sicherheit Ihrer Kunden schaffen Sie zusätzlich Aktenlage, indem Sie die jeweiligen Rechnungen und Umfänge, zum Beispiel auch durch die Prüfprotokolle, abgearbeiteten Checklisten und Wartungspläne, den Kundenakten zuordnen und so bei Bedarf aussagefähig sind

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